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UFS: Grunderwerbsteuer bei missbräuchlicher „99%-Anteilsvereinigung“

Lohnsteuer und AbgabenARD 6087/10/2010 Heft 6087 v. 12.10.2010

§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG - Ein Missbrauch iSd § 22 BAO liegt vor, wenn für die bezweckte Übergabe eines Familienbetriebs - nur in der Absicht, damit der Grunderwerbsteuer zu entgehen - nicht alle GmbH-Anteile in der Hand des Nachfolgers vereinigt werden, sondern eine Gestaltung gewählt wird, bei der zwar 1 % im zivilrechtlichen Eigentum des Vaters verbleibt, der diesen 1%-Anteil jedoch forthin nur als Treuhänder für den Sohn hält. Daher kann für diesen Rechtsvorgang Grunderwerbsteuer vorgeschrieben werden, auch wenn es hinsichtlich des 1%-Geschäftanteils nicht zu einer formalrechtlichen Übereignung kommt.

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