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UFS: Antrag in FinanzOnline nur gespeichert, nicht versendet - Wiedereinsetzung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6086/14/2010 Heft 6086 v. 8.10.2010

§ 308 Abs 1 BAO - Wird ein vollständig ausgefüllter Fristverlängerungsantrag in FinanzOnline von einem steuerlichen Vertreter oder einer sonst verlässlichen Kanzleiangestellten (fristgerecht und nachweislich) abgespeichert, unterbleibt jedoch irrtümlich die Versendung durch (Nicht-)Anklicken des entsprechenden Feldes, so kann - unbesehen der laufenden Fristversäumnisse bei der jährlichen Erklärungsabgabe - in diesem Punkt von einem minderen Grad des Versehens ausgegangen werden.

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