vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS: Diensterfindungsvergütung - nach Patentierung keine Forschungsaufwendungen mehr

Lohnsteuer und AbgabenARD 6085/11/2010 Heft 6085 v. 5.10.2010

§ 4 Abs 4 Z 4a EStG - Eine Diensterfindungsvergütung kann nicht in die Bemessungsgrundlage für den Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs 4 Z 4a EStG einbezogen werden, wenn sie nach bereits erfolgter Patentierung und für die Überlassung der Erfindung ausbezahlt wird. Durch den Forschungsfreibetrag sollen nämlich nur Aufwendungen für die Entwicklung und Verbesserung einer Erfindung gefördert werden, also Kosten für die „Herstellung“ der Erfindung bis zu deren Produktionsreife.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte