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KV-Einstufung einer Verkäuferin

Kollektivverträge und MLTARD 6085/7/2010 Heft 6085 v. 5.10.2010

OGH 30. 6. 2010, 9 ObA 101/09g

KV-Handelsangestellte - Die Beschäftigungsgruppen 2 und 3 des KV-Handelsangestellte unterscheiden sich insbesondere durch den Schwierigkeitsgrad. Während die Beschäftigungsgruppe 2 auf Angestellte abzielt, die einfache Tätigkeiten ausführen, findet die Beschäftigungsgruppe 3 auf Angestellte Anwendung, die auf Anweisung schwierige Tätigkeiten selbstständig ausführen.

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