vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflicht zur Rückgabe von Arbeitsgeräten nach Kündigung

ArbeitsrechtARD 6079/1/2010 Heft 6079 v. 14.9.2010

§ 1153, § 1158 ABGB - Nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, ihm anvertraute Güter und Arbeitsgeräte (hier: den Bonierschlüssel einer Kellnerin) unverzüglich an den Arbeitgeber zurückzustellen. Die Hinterlegung des Arbeitsmittels bei einem Notar kann den Arbeitnehmer nicht von seiner Bringschuld befreien, allenfalls kommt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1425 ABGB (ua unbekannter Aufenthalt oder Annahmeverzug des Arbeitgebers) eine Hinterlegung bei Gericht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte