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UFS: GSVG-Beitragsvorauszahlung - Betriebsausgaben erst bei Verrechnung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6078/6/2010 Heft 6078 v. 10.9.2010

UFS Wien 29. 6. 2010, RV/3190-W/09

§ 4 Abs 4 Z 1 lit a, § 19 Abs 2 EStG - Gemäß § 19 Abs 2 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich, ob im Jahr 2008 vorausbezahlte GSVG-Pflichtversicherungsbeiträge, die das Jahr 2009 bzw eine zu erwartende SV-Nachzahlung 2008 betreffen, bereits 2008 als Betriebsausgabe abgesetzt werden können.

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