vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Befristete Möglichkeit zur Prüfung der Pensionserhöhung

SozialversicherungARD 6078/5/2010 Heft 6078 v. 10.9.2010

§ 108h Abs 2, § 367 Abs 3 ASVG - Ein Bescheid über die Auswirkungen einer Pensionsanpassung kann vom Pensionsbezieher gemäß § 367 Abs 3 ASVG nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres verlangt werden, für das die Anpassung vorgenommen wurde. Ist das Recht auf Ausstellung eines derartigen - vor dem Arbeits- und Sozialgericht bekämpfbaren - Bescheides aber bereits verfristet (hier: Antragstellung zur Prüfung der Pensionsanpassung für 2008 erst im Jänner 2009), ist auch eine inhaltliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Höhe der Pensionsanpassung durch das Arbeits- und Sozialgericht nicht mehr möglich, und zwar auch nicht bei Überprüfung der Pensionsanpassung für das nächstfolgende Jahr, für das die Ausstellung eines Bescheides rechtzeitig beantragt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte