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Einstufung einer Ausbildung als geregelter Lehrgang

ArbeitslosenversicherungARD 6077/9/2010 Heft 6077 v. 7.9.2010

VwGH 18. 11. 2009, 2007/08/0175

§ 7, § 12 Abs 3 lit f AlVG - Gemäß § 12 Abs 3 lit f AlVG gilt ua nicht als arbeitslos, wer in einer Schule oder einem „geregelten Lehrgang“ ausgebildet wird. Bei einem „geregelten Lehrgang“ muss es sich um eine schulähnliche (in Schulform organisierte) Ausbildung mit einem Lehrplan handeln, der ein bestimmtes Ausbildungsziel einschließt und eine gewisse Breite der vermittelten Ausbildung, also

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