vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Folgen einer zeitwidrigen Kündigung

Beendigung des DienstverhältnissesARD 6077/5/2010 Heft 6077 v. 7.9.2010

OGH 3. 3. 2010, 9 ObA 1/10b

§ 20 AngG - Durch eine zeitwidrige Kündigung wird das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit Ablauf der verkürzten Frist bzw zum verfrühten Termin beendet (vgl OGH 10. 4. 2008, 9 ObA 180/07x, ARD 5914/4/2008). Nur dann, wenn der Gekündigte zweifelsfrei erkennen konnte, dass sein Vertragspartner tatsächlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen wollte und die Nennung eines verfehlten Kündigungstermins oder einer

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte