§ 34 EStG - Auch wenn der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Scheidung nicht damit rechnen musste, dass seine geschiedene Ehefrau mit dem gemeinsamen minderjährigen Kind nach Südafrika ziehen werde, ist keine konkrete rechtliche oder sittliche Verpflichtung des geschiedenen Vaters erkennbar, das Kind in Südafrika regelmäßig zu besuchen. Aufwendungen für derartige regelmäßige Besuchsreisen erwachsen daher nicht zwangsläufig und können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.