BGBl I 2010/72, ausgegeben am 18. 8. 2010
Im Zusammenhang mit einer Änderung des Bankwesengesetzes und des Wertpapieraufsichtsgesetzes in Umsetzung von neuen EU-Vorschriften (va betr das Großveranlagungsregime) war bei den Veranlagungsvorschriften des BMSVG in § 30 Abs 2 Z 2 BMSVG eine Zitatanpassung vorzunehmen, die mit 31. 12. 2010 in Kraft tritt.