§ 34 EStG - Auch ein Steuerpflichtiger, bei dem aufgrund eines Wirbelsäulenleidens eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 % festgestellt wurde, kann Ausgaben für Terassen- und Gartenarbeiten nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Da eine Benützung der Wohnung auch ohne Bepflanzung der Terrasse zuzumuten wäre, fehlt es nämlich am Element der Zwangsläufigkeit.
VwGH 22. 3. 2010, 2007/15/0256