Verordnung des BMASK betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung)
BGBl II 2010/261, ausgegeben am 18. 8. 2010
Mit der Einschätzungsverordnung werden auf der Grundlage des § 14 Abs 3 BEinstG, zuletzt geändert durch BGBl I 2010/81, ARD 6074/1/2010, nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung iZm Verfahren auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten erlassen. Die Verordnung ist auch für Verfahren auf Ausstellung eines Behindertenpasses nach den §§ 40 ff BBG heranzuziehen.