Erlass des BMF vom 4. 8. 2010, BMF-010206/0169-VI/5/2010
Sachverhalt: Bei einer Betriebsübertragung wird der Rechtsvorgang vom Parteienvertreter elektronisch dem FA angezeigt. Der Übergabsvertrag wird in das Urkundenarchiv cyberDOC gestellt und der Zugriffscode dem FA bekannt gegeben. Am gleichen Tag wird dem FA eine ausgefüllte NeuFö 3-Erklärung gefaxt.