Verordnung des BMWFJ und des BMASK über die Ausstattung und Betriebsweise von gewerblichen Betriebsanlagen zum Betrieb von Flüssiggas-Tankstellen 2010 (Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 - FGTV 2010)
BGBl II 2010/247, ausgegeben am 26. 7. 2010
Die FGTV 2010 tritt am 1. 8. 2010 in Kraft und gilt für die Lagerung und die Abgabe von Flüssiggas als Kraftstoff an Kraftfahrzeuge oder als Brennstoff für Druckbehälter in Kraftfahrzeugen oder Anhängern an Flüssiggas-Tankstellen in gewerblichen Betriebsanlagen und Arbeitsstätten nach dem ASchG. Bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen und bestehende, dem ASchG unterliegende Arbeitsstätten müssen den Bestimmungen der FGTV 2010 bis spätestens 5 Jahre nach deren Inkrafttreten entsprechen.