§ 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG - Im Einzelfall kann auch eine (mehr als 40 m2) große Zweitwohnung am Beschäftigungsort als zweckentsprechend erachtet werden. Ohne zuvor auf die vorliegenden Verhältnisse einzugehen, darf daher die Abgabenbehörde keine Kürzung der geltend gemachten Werbungskosten nur unter Bezugnahme auf die Wohnungsgröße vornehmen.
VwGH 26. 5. 2010, 2007/13/0095