§ 120, § 138, § 139 ASVG - Ist der Anspruch eines Versicherten auf Krankengeld wegen Ablaufs der Höchstanspruchsdauer erschöpft, kann ein neuer Krankengeldanspruch für dieselbe Krankheit nur dann entstehen, wenn der Versicherte zwischenzeitig wieder einen gewissen Zeitraum krankenversicherungspflichtig beschäftigt war und neuerlich wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wird. Dies setzt voraus, dass der Versicherte vorübergehend arbeitsfähig war, was nach dem Inhalt der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit zu beurteilen ist und danach, ob sein Gesundheitszustand die Verrichtung dieser Tätigkeit gestattete, ohne dass dadurch eine Schädigung seiner Gesundheit oder eine Verschlechterung seines Zustands zu erwarten war.