§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 EStG - Absolviert eine nebenberufliche Schriftstellerin eine Kreuzfahrt, um ein lebensnahes und in sich stimmiges Filmdrehbuch zu verfassen, so können die dadurch entstehenden Kosten nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Reise auch für andere Teilnehmer interessant ist, die nicht aus der Berufsgruppe der Schriftsteller kommen.
UFS Wien 28. 4. 2010, RV/3110-W/08