§ 16 Abs 1 EStG - Bei einem - zur Gänze vom Dienst freigestellten - Betriebsrat können Reisekosten, die iZm dem Besuch eines Lehrgangs der Betriebsräteakademie der Kammer für Arbeiter und Angestellte anfallen, nicht als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ihm neben der Entgeltfortzahlung des Dienstgebers keine (steuerpflichtigen) Einnahmen für seine BR-Tätigkeit zugeflossen sind.
UFS Linz 7. 4. 2010, RV/0834-L/09