§ 1158, § 1162b ABGB, § 75 AktG - Im Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft ist die Vereinbarung grundsätzlich zulässig, dass der Anstellungsvertrag gleichzeitig mit der Abberufung von der Vorstandsfunktion endet (Koppelungsklausel).