Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz - DBG)
Regierungsvorlage 15. 6. 2010, 778 BlgNR 24. GP
Durch das vorliegende Bundesgesetz soll eine rechtliche Grundlage für die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Verhältnis zu ausländischen Gebieten mit Steuerjurisdiktion geschaffen werden, mit denen der Abschluss von Staatsverträgen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mangels anerkannter Völkerrechtssubjektivität dieser Gebiete nicht in Betracht kommt. Damit ist gewährleistet, dass einerseits österreichische Unternehmen, die in wirtschaftlich interessanten ausländischen Gebieten dieser Art Investitionsentscheidungen planen, von der internationalen Doppelbesteuerung entlastet werden. Andererseits wirkt sich dieses Bundesgesetz auch positiv für Standortentscheidungen ausländischer Unternehmen aus, die vom Standort Österreich aus derartige Auslandsinvestitionen planen, oder - bezogen auf Unternehmen des jeweiligen betroffenen ausländischen Gebiets - in Österreich Investitionen vorzunehmen beabsichtigen.