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Ausländerbeschäftigung - Sommerfremdenverkehr 2010

Neue VorschriftenARD 6049/3/2010 Heft 6049 v. 11.5.2010

BGBl II 2010/135, ausgegeben am 5. 5. 2010

Mit Verordnung des BMASK wird ein Kontingent in der Höhe von bundesweit insgesamt 4.117 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Sommertourismus festgelegt; deren Beschäftigungsbewilligungen dürfen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2010 enden.

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