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Arbeitgeber eines Hausbesorgers bei Einräumung des Fruchtgenussrechts

ArbeitsrechtARD 6040/4/2010 Heft 6040 v. 8.4.2010

§ 51 ASGG, §§ 509 ff, § 1120 ABGB - Wird eine Liegenschaft veräußert und gleichzeitig dem bisherigen Eigentümer ein Fruchtgenussrecht an der Liegenschaft eingeräumt, kommen dem Fruchtnießer als Rechtsbesitzer der Liegenschaft alle Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse zu. Arbeitgeber des Hausbesorgers ist daher der Fruchtnießer und nur er (und nicht der neue Liegenschaftseigentümer) ist für den vom Hausbesorger eingeklagten Zahlungsanspruch aus dem Dienstverhältnis passiv klagslegitimiert.

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