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Besteuerung von Sozialplanzahlungen an ausscheidende Arbeitnehmer

Basis-WissenARD 6034/9/2010 Heft 6034 v. 16.3.2010

Mag. Birgit Bleyer

Sozialplan - Definition

Unter einem Sozialplan ist eine erzwingbare Betriebsvereinbarung zu verstehen, die Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der nachteiligen Folgen einer Betriebsänderung iSd § 109 Abs 1 Z 1 bis Z 6 ArbVG zum Inhalt hat (§ 97 Abs 1 Z 4 ArbVG).

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