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Änderung des Zufahrtssystems zu Parkgarage - kein Widerspruchsrecht des BR

ArbeitsrechtARD 6034/5/2010 Heft 6034 v. 16.3.2010

§ 96 Abs 1 Z 3, § 96a Abs 1 Z 1 ArbVG, § 863 ABGB - Auch wenn der Arbeitgeber kollektivvertraglich verpflichtet ist, jedem seiner Arbeitnehmer einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, ist er in der Wahl des Zufahrtssystems frei und kann dieses auch jederzeit ändern.

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