vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS: Teilweise Anerkennung von Notarkosten als Steuerberatungskosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 6033/11/2010 Heft 6033 v. 12.3.2010

§ 18 Abs 1 Z 6 EStG - Notarkosten sind nur insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig, als sie die Steuerberatung betreffen. Der auf die Beratung betreffend Grunderwerbsteuer iZm einem Vergleich über eine Eigentumswohnung bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft entfallende Honoraranteil - sofern keine gegenteiligen Beweise vorgelegt werden - ist mit bestenfalls 5 % anzusetzen.

UFS Wien 15. 1. 2010, RV/2740-W/09

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte