VwGH 14. 10. 2009, 2008/08/0038
§ 67, § 321 ASVG - Dadurch, dass die Ermittlungen und die Beitragsprüfungen von einer anderen als der letztlich den Beitragsbescheid erlassenden Gebietskrankenkasse durchgeführt worden sind, liegt keine Rechtsverletzung vor. Wesentlich ist lediglich, dass der entsprechende Bescheid von der zuständigen GKK ergangen ist.