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Beitragszuschlag für verspätete Anmeldung von Dienstnehmern

SozialversicherungARD 6029/9/2010 Heft 6029 v. 26.2.2010

VwGH 18. 11. 2009, 2008/08/0246

§ 113 ASVG - Wenn ein Dienstgeber in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass seine Dienstnehmer sehr kurzfristig zu arbeiten beginnen, so muss er auch entsprechende organisatorische Vorkehrungen treffen, dass die jeweiligen Anmeldungen grundsätzlich ebenso vorschriftsgemäß und vor allem fristgerecht stattfinden.

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