§ 49 ASVG, § 6 UrlG, § 3 EFZG, § 9 ARG - Während es zulässig ist, durch ein den kollektivvertraglichen Mindestlohn übersteigendes laufendes Entgelt die Sonderzahlungen abzugelten, ist eine einzelvertragliche Vereinbarung unwirksam, wonach mit der Überzahlung über den KV-Lohn auch der Anspruch des Dienstnehmers auf Einrechnung der regelmäßig geleisteten Überstunden in Nichtleistungszeiten (Urlaub, Krankenstand und Feiertag) abgegolten werden soll. Eine solche Regelung kann Dienstnehmer dazu verleiten, Urlaube und Arbeitsruhe nicht in Anspruch zu nehmen und Krankheiten nicht ausreichend auszuheilen, um nicht eine Einkommenseinbuße hinnehmen zu müssen.