§ 15 Abs 2 BAG - Ist das Schreiben, mit dem ein Lehrling sein Lehrverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen möchte, nur von seiner Mutter, nicht aber vom Lehrling selbst unterschrieben, ist die für eine rechtswirksame Auflösung in § 15 Abs 2 BAG geforderte Schriftlichkeit nicht erfüllt und die Auflösung daher unwirksam.
OLG Wien 24. 8. 2009, 8 Ra 80/09g