vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlohnung eines Verschubaufsehers bei der ÖBB

ArbeitsrechtARD 6028/3/2010 Heft 6028 v. 23.2.2010

OGH 29. 6. 2009, 9 ObA 130/08w

§ 24, § 26 AVB - Angesichts des rein privatrechtlichen Charakters der Dienstverträge zu den ÖBB richtet sich die Höhe des Gehalts gemäß § 24 Abs 2 AVB nach der Gehaltsgruppe und der Gehaltsstufe. Dienstnehmer des ÖBB-Konzerns sind daher nach ihrer tatsächlichen Verwendung einzureihen und zu entlohnen, selbst wenn im Stellenplan kein „freier“ Dienstposten dieser Art vorgesehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte