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Informationspflichten beim Betriebsübergang

ArbeitsrechtARD 6024/7/2010 Heft 6024 v. 9.2.2010

OLG Wien 17. 9. 2009, 7 Ra 38/09y

§ 3a AVRAG - Besteht in einem Unternehmen oder Betrieb keine Arbeitnehmervertretung (zB Betriebsrat), so hat der Veräußerer oder der Erwerber die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer gemäß § 3a AVRAG im Vorhinein über

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