LGBl für Wien 2010/4, 4. Stück, ausgegeben am 29. 1. 2010
Ab 1. 1. 2010 werden die Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf folgende Werte erhöht:
€ 461,00 für Alleinunterstützte sowie Alleinerzieher mit unterhaltsberechtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt (Dauerleistungsbezieher: € 744,01)