BGBl II 2010/36, ausgegeben am 27. 1. 2010
Mit Beschluss des BEA wurden mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2010 folgende Kollektivverträge für das grafische Gewerbe zur Satzung erklärt:
Zusatzvereinbarung zu den grafischen KV (Mantelvertrag für Arbeiter, Sonderbestimmungen; KV für technische Angestellte und KV für kaufmännische Angestellte), KV 446/2009 (mit Ausnahmen);