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Insolvenz-Entgelt für offene BV-Beiträge aus einem bereits beendeten Dienstverhältnis

Insolvenz-EntgeltARD 6022/5/2010 Heft 6022 v. 2.2.2010

§ 6 Abs 3 BMSVG, § 13d Abs 1 IESG - Beruht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beiträge nach dem BMSVG aus einem bereits beendeten Arbeitsverhältnis weder auf einem rechtskräftigen Gerichtsurteil noch auf einem gerichtlichen Vergleich, hat er keinen Anspruch gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds auf direkte Auszahlung der Beiträge als Insolvenz-Entgelt.

OGH 30. 7. 2009, 8 ObS 5/09g

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