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Mischbetrieb Kaffeehaus und Lebensmittelhandel: Pauschalierungs-VO anwendbar?

Einkommensteuerprotokoll 2009ARD 5999/11/2009 Heft 5999 v. 29.10.2009

Erlass des BMF vom 5. 10. 2009, BMF-010203/0542-VI/6/2009 (ESt-Protokoll 2009)

Ein Einzelunternehmer führt ein Café als einheitlichen Betrieb in einem einzigen Geschäftslokal, dessen Umsatz zu 50 % aus der Verabreichung von Speisen und Getränken und zu 50 % aus dem Verkauf von abgepacktem Kaffee und Tee erwirtschaftet wird. Der gesamte Jahresumsatz liegt unter € 255.000,-.

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