Erlass des BMF vom 5. 10. 2009, BMF-010203/0542-VI/6/2009 (ESt-Protokoll 2009)
Mit Wirkung vom 4. 5. 2004 hat die A-AG durch eine Tochtergesellschaft die B-Gruppe übernommen, wobei das Unternehmen von keiner Verpflichtung zur kartellrechtlichen Genehmigung ausgegangen ist. Trotzdem wurde dieser Zusammenschluss am 21. 5. 2004 beim Kartellgericht „vorsorglich“ angemeldet.