Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, BMF-010222/0152-VI/7/2009 (LSt-Protokoll 2009)
Ein Arbeitnehmer hat eine All-inclusive-Vereinbarung, die auch Zuschläge nach § 68 Abs 1 EStG (Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) beinhaltet.
Ist der Freibetrag nach § 68 Abs 1 EStG ein Monatsbetrag, für den der Anspruch Monat für Monat zu erfüllen ist, oder kann er nach einem Jahresschnitt berechnet werden?