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Entschädigungen des Arbeitgebers nach dem GlBG

Lohnsteuerprotokoll 2009ARD 5997/12/2009 Heft 5997 v. 20.10.2009

Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, BMF-010222/0152-VI/7/2009 (LSt-Protokoll 2009)

Nach dem Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) idF BGBl I 2008/98 sind Arbeitgeber verpflichtet, an diskriminierte Arbeitnehmer Entschädigungen zu leisten.

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