Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, BMF-010222/0152-VI/7/2009 (LSt-Protokoll 2009)
Laut Gesetzestext ist das Pendlerpauschale auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet.