Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, BMF-010222/0152-VI/7/2009 (LSt-Protokoll 2009)
Ein Arbeitnehmer (im System Abfertigung Alt) erhält bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis eine freiwillige Abfertigung. Im Dienstvertrag wurde keine Vereinbarung über den Anspruch auf eine freiwillige Abfertigung getroffen.