Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, BMF-010222/0152-VI/7/2009 (LSt-Protokoll 2009)
Im Falle von Konkursen, die nach dem 31. 12. 2005 eröffnet wurden, gelten Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren in dem Kalenderjahr zugeflossen, für das der Anspruch entstanden ist. Durch diese Zuflussfiktion kann der Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag überschritten werden.