Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, BMF-010222/0152-VI/7/2009 (LSt-Protokoll 2009)
Ein Arbeitnehmer hat einen All-inclusive-Vertrag. Da keine besondere Vereinbarung über die Anzahl der Stunden getroffen wurde, werden 20 Überstunden zugrunde gelegt (Rz 1162 LStR 2002). Der Arbeitnehmer unterliegt einem KV.