Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, BMF-010222/0152-VI/7/2009 (LSt-Protokoll 2009)
Bei Berechnung des Sachbezugs bei Vorführkraftfahrzeugen, die der Kfz-Händler seinen Arbeitnehmern zur außerberuflichen Verwendung überlässt, sind die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten iSd § 4 Abs 1 der Sachbezugswerteverordnung anzusetzen.