OGH 1. 4. 2009, 9 ObA 24/08g
§ 24 Abs 1 HVertrG - Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter gemäß § 24 Abs 1 HVertrG 1993 ein angemessener Ausgleichsanspruch,
wenn und soweit er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat (Z 1),