§ 16 AngG, KV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter - Sieht ein Kollektivvertrag (hier: KV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter) vor, dass der Anspruch auf eine aliquote Sonderzahlung entfällt, wenn das Dienstverhältnis durch einen unberechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers oder durch berechtigte Entlassung beendet wird, ist in diesen Fällen eine zum Beendigungszeitpunkt bereits ausbezahlte Sonderzahlung vom Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung zurückzuzahlen. Gutgläubiger Verbrauch kann vom Arbeitnehmer dagegen nicht eingewendet werden.