Erlass des BMF vom 24. 9. 2009, BMF-010221/2415-IV/4/2009 (Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2009)
In Österreich ansässige Dienstnehmer wurden durch einen österreichischen Arbeitgeber längerfristig nach Großbritannien in die dortige Betriebsstätte entsendet. Großbritannien erhebt Lohnsteuer (laufende Einbehaltung und Abfuhr durch den österreichischen Arbeitgeber). Das DBA-GB sieht die Anrechnungsmethode vor.