DGservice NÖGKK, NÖDIS 10/2009
Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die erstmalig einen Arbeitnehmer einstellen, können seit 1. 9. 2009 vom AMS einen pauschalierten Ersatz des Dienstgeberanteils zur SV erhalten.
Wer kann die Förderung erhalten?
Förderbar sind alle Arbeitgeber, sofern die zur Geschäftsführung berufenen natürlichen Personen nach dem GSVG kranken-, unfall- und pensionsversichert sind.