§ 2, § 23 EStG - Werden bei der kurzfristigen Vermietung von 8 Ferienwohnungen auch Nebenleistungen erbracht, wie
die Endreinigung nach der Abreise der Gäste idR wöchentlich durch eine angestellte Reinigungsfrau,diverse Instandsetzungsarbeiten, Wartungen und andere anfallende Arbeiten durch einen hiefür angestellten Hausbetreuer,