BGBl II 2009/304, ausgegeben am 21. 9. 2009
In den Ausnahmekatalog der Anlage der Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO) werden mit 22. 9. 2009 nunmehr auch die Kontroll-, Regelungs- und Steuertätigkeiten im Zuge des Produktionsprozesses von Bioethanol aufgenommen (Abschnitt IX Z 55).